Meisterschule Mechaniker für Reifen und Vulkanisationstechnik

Meisterkurse / Meisterprüfung

Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfling befähigt ist, einen Handwerksbetrieb selbstständig zu führen und Lehrlinge ordnungsgemäß auszubilden.

Meisterprüfung Mechaniker für Reifen und Vulkanisationstechnik

Der Prüfling hat in vier Prüfungsteilen nachzuweisen, dass er

  • wesentliche Tätigkeiten seines Handwerks meisterhaft verrichten kann (Teil 1),
  • die erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse (Teil 2),
  • die erforderlichen betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Kenntnisse (Teil 3)
  • sowie die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Teil 4) besitzt.

Zur Meisterprüfung wird grundsätzlich zugelassen, wer in dem jeweiligen Handwerk die Gesellenprüfung bestanden hat. (Ausnahmen möglich!) Eine mehrjährige Tätigkeit als Geselle muss der Prüfling nicht mehr nachweisen, d.h. er kann sich theoretisch unmittelbar nach der Gesellenprüfung zur Meisterprüfung anmelden.

Das Zulassungsgesuch ist an die zuständige Handwerkskammer zu richten. Zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung kann der Kandidat an sog. Meistervorbereitungskursen teilnehmen, die in Vollzeit- oder in Teilzeitform angeboten werden.

In „Vollzeit“ bedeutet, dass die Prüfungsinhalte gebündelt im Tagesunterricht vermittelt werden, in „Teilzeit“ heißt, dass der Unterrichtsstoff in der Regel in der Freizeit, sei es abends oder am Wochenende gelehrt wird. Dieses hat den Vorteil, dass der Meisterschüler tagsüber seinem Beruf nachgehen kann und geringere Verdienstausfälle zu verbuchen sind, gleichwohl ist diese Art der Meistervorbereitung mit größeren Strapazen verbunden.

Die Vulkaniseur- und Reifenmechaniker-Handwerk Innung Rhein-Ruhr bietet folgende Kurse (nur in Vollzeit) an

Hinweis:
In den Kursgebühren sind keine Kosten für Unterrichtsmaterialien und sonstige Lehrmittel enthalten.
Die Prüfungsgebühren betragen für den Teil 2 der Meisterprüfung / Theorie (Module 1 – 3) zusammen 350,00 € und für den Teil 1 der Meisterprüfung / Praxis (Modul 2 und 4) 380,00 € zzgl. Mehrkosten für Werkstatt und Material.
Ferner sind keine Kosten für Unterkunft und Verpflegung einkalkuliert. Sofern hier Bedarf besteht, sind die Kosten von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer zusätzlich zu übernehmen.

Rechtlicher Hinweis:
Die oben genannten Angaben erfolgen ohne Gewähr – Korrekturen und Änderungen sind möglich.
Ob die einzelnen Module stattfinden, ist insbesondere von der Teilnehmerzahl abhängig!
Eine Haftung der Anbieter ist ausgeschlossen.